LMIV – der Countdown läuft bereits

Samstag, 01. November 2014
Foto: Fotolia /adrian_ilie825

Am 13. Dezember tritt die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) in Kraft. Sie verpflichtet Hersteller und Händler zu mehr Klarheit und Transparenz. Herausforderungen und Fakten.

Beim Spitzenverband der deutschen Lebensmittelindustrie, dem Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL), sieht man dem Stichtag mit relativer Gelassenheit entgegen. „Die Hersteller hatten eine Übergangszeit von drei Jahren, um die Neuerungen der LMIV umzusetzen“, sagt Peter Loosen, Geschäftsführer und Leiter Büro Brüssel beim BLL. „Wir gehen deshalb davon aus, dass die deutliche Mehrzahl der Betriebe die notwendigen Anpassungen bereits vorgenommen hat oder bis Dezember noch vornehmen wird“, so Loosen. Allerdings sei nicht sicher auszuschließen, dass es nicht allen Unternehmen gelingt, sämtliche Änderungen bis zum Stichtag umzusetzen. Schließlich verlangten die Hervorhebung der allergenen Zutaten und die neue Nährwertdeklaration Änderungen bei allen Etiketten, so Loosen. Bislang habe es noch keine Gesetzesänderung gegeben, die für die Hersteller einen auch nur annähernd gleich großen Aufwand bedeutet hätte.

GDA-System statt Ampel

Was die Lebensmittelindustrie vor große logistische Herausforderungen stellt, geht Gesundheitsexperten und Verbraucherorganisationen indes nicht weit genug. Sie fordern eine farbliche Kennzeichnung der Inhaltsstoffe nach einem Ampelsystem. Mit den Farben Grün (niedrig), Gelb (mittel) und Rot (hoch) soll dem Verbraucher der Nährstoffgehalt signalisiert werden. Das lehnt die Lebensmittelindustrie strikt ab. Die Befürchtung: Die Signalfarbe Rot bei hohem Zucker- oder Fettanteil gefährde den Absatz. Die Lebensmittelindustrie hat sich stattdessen auf das sogenannte GDA-System (Guideline daily amount) verständigt, das den Nährwert bezogen auf Portionsgrößen angibt. Die aber sind laut Kritikern so willkürlich gewählt, dass sie einen Vergleich schwierig machen, und gehen zudem von unrealistischen Portionsgrößen aus. 2010 hat das EU-Parlament die Einführung einer europaweiten Ampelkennzeichnung abgelehnt.

Steigender Aufwand

Für die Lebensmittelhersteller ist die Sache aber noch nicht ausgestanden. Nach Ansicht des Brüsseler BLL-Experten Loosen wird der logistische Aufwand in Zukunft dann noch steigen, wenn die Verpflichtungen zur Herkunftskennzeichnung, die in Brüssel noch zur Entscheidung anstehen, tatsächlich erlassen werden sollten. So stehen weitere Festlegungen an zu Angaben wie vegetarisch oder vegan und zu Schwellenwerten für die Allergenkennzeichnung einschließlich der sogenannten Spuren- oder Kann-enthalten-Kennzeichnung für die Verwendung von Symbolen, die Wiederholungen der Angaben in verschiedenen Sprachen verzichtbar machen. Loosen: „Die Verordnung ist auf Veränderung angelegt, deshalb sind weitere Anpassungen und Änderungen zu erwarten.“

News

Foto: Stefanie Brückner

Vom 24. bis 25. April findet das 125. Markant Handelsforum statt. Zu erwarten sind neben zeitaktuellen Vorträgen und Innovationen für den POS auch ein praxisnaher Austausch.

Foto: Ben Pakalski

Tegut hat das Jahr 2023 mit einem Nettoumsatz von 1,28 Milliarden Euro abgeschlossen und damit das Ergebnis des Vorjahres um 2,44 Prozent übertroffen.

stock.adobe.com/Seventyfour

Nach einem Einbruch zu Jahresbeginn stabilisiert sich die Konsumstimmung in Deutschland jetzt wieder.

stock.adobe.com/Racle Fotodesign

In Österreich können biologische Lebensmittel trotz allgemeiner Teuerungen auf treue Verbraucher zählen.

Information

Die wichtigsten Neuerungen der LMIV

Die ab dem 13. Dezember verbindliche Lebensmittelinformations-Versordung (LMIV) schreibt vor, wie Lebensmittelverpackungen künftig zu kennzeichnen sind.

Nährwertkennzeichnung Pflicht: Künftig ist es in allen EU-Ländern Pflicht, auf vorverpackten Lebensmitteln den Kaloriengehalt sowie die sechs Nährstoffe Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz – die „Big 7“ anzugeben.  Die Darstellung hat nun in einer übersichtlichen Tabelle zu erfolgen. Wo diese auf der Verpackung steht, bleibt den Herstellern überlassen. Die Nährstoffgehalte werden zur besseren Vergleichbarkeit immer auf 100 Gramm oder 100 Milliliter bezogen. Zusätzliche Angaben pro Portion sind jedoch ebenfalls zulässig. Auch dürfen Richtwerte für die Tageszufuhr der einzelnen Nährstoffe dargestellt werden.

Allergenkennzeichnung prägnanter: Bislang waren allergene Zutaten bereits in der Zutatenliste deutlich zu kennzeichnen. Künftig sind sie zusätzlich optisch hervorzuheben, etwa durch eine andere Schriftart oder Hintergrundfarbe. Auch für unverpackte Lebensmittel, sogenannte „lose Ware“, gilt jetzt eine Informationspflicht zu Allergenen.

Herkunftskennzeichnung für Fleisch: Seit dem Jahr 2000 ist eine Herkunftsbezeichnung für Rindfleisch vorgeschrieben. Künftig wird diese auch für Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch verpflichtend.

Lebensmittelimitate leichter zu erkennen: Durch spezielle Kennzeichnungsvorschriften können Verbraucher künftig sogenannte Lebensmittelimitate leichter erkennen. Zum Schutz vor Täuschung muss  bei Produkten wie Analogkäse der ersatzweise verwendete Stoff in unmittelbarer Nähe des Produktnamens angegeben werden. Fleisch- oder Fischerzeugnisse, die aus kleineren Stücken zusammengesetzt sind, sind mit dem Hinweis „aus Fleischstücken zusammengesetzt“  bzw. „ aus Fischstücken zusammengesetzt“ zu kennzeichnen.

Bessere Lesbarkeit: Alle verpflichtenden Informationen müssen deutlich und gut lesbar mit einer Mindestschriftgröße von 1,2 Millimetern auf der Verpackung stehen. Lediglich bei Verpackungen, deren größte Oberfläche kleiner als 80 Quadratzentimeter ist, darf die Schrift mit 0,9 Millimetern kleiner ausfallen.

Warnhinweise auf koffeinhaltigen Lebensmitteln: Auf koffeinhaltigen Lebensmitteln wie zum Beispiel Energy Drinks müssen künftig Warnhinweise für Kinder, Schwangere und Stillende stehen.